Preise
Einzelsitzung | auf 60 Minuten | Fr. 170.- |
Paarsitzung | auf 60 Minuten | Fr. 220.- |
Kind und ein Elternteil | auf 60 Minuten | Fr. 190.- |
Familiensitzung | auf 60 Minuten | Fr. 220.- |
Supervision einzeln | auf 60 Minuten | Fr. 200.- |
Supervision Gruppe auf Absprache nach Teilnehmerzahl |
auf 60 Minuten | Fr. 250.- |
Leistungen nach IV/SUVA-Tarif | pro 60 Minuten | Fr. 142.- |
Abrechnungsregeln
- Jede angebrochene Viertelstunde wird verrechnet.
- Falls die Sitzung 24 Stunden vorher begründet abgesagt wird, erfolgt keine Verrechnung, ansonsten voller Tarif.
- Vergessene Termine: voller Tarif.
Krankenkassen und IV-Beiträge
- Ich empfehle Ihnen, sich umgehend bei Ihrer Krankenkasse nach Leistungsbeiträgen zu erkundigen.
- Die freiwilligen Beiträge der Krankenkassen sind sehr unterschiedlich und sind abhängig von Ihrer Prämienvariante (z.B. Zusatzversicherung).
- In der Regel zahlen Krankenkassen nur an Psychotherapeuten/-innen mit kantonaler Praxisbewilligung. Ich bin seit 1994 vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Psychotherapeutin FSP anerkannt und auf der Liste des Schweizerischen Krankenkassen-Konkordates aufgeführt.
- Ebenso bin ich auf der BSV-Liste für IV-Leistungen und SUVA-Leistungen.
- Je nach Situation und Ausgangslage können für Sie auch andere Finanzierungsquellen in Frage kommen: z.B. via Opferhilfegesetz, private Hilfsorganisationen, Sozialdienste Ihrer Gemeinde.
Bitte klären Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten rechtzeitig ab
Telefon
Telefonische Beratung wird proportional zum vereinbarten Einzelstunden-Honorar verrechnet, wenn das Gespräch auf Ihre Initiative zustande kommt, oder wenn ein therapeutisches oder beraterisches Gespräch nötig ist.