Preise

Einzelsitzung         auf 60 Minuten  Fr. 170.-
Paarsitzung auf 60 Minuten   Fr. 220.-
Kind und ein Elternteil auf 60 Minuten Fr. 190.-
Familiensitzung auf 60 Minuten Fr. 220.-
Supervision einzeln auf 60 Minuten Fr. 200.-

Supervision Gruppe auf Absprache

nach Teilnehmerzahl

auf 60 Minuten Fr. 250.-
Leistungen nach IV/SUVA-Tarif   pro 60 Minuten   Fr. 142.-

Abrechnungsregeln

  • Jede angebrochene Viertelstunde wird verrechnet.
  • Falls die Sitzung 24 Stunden vorher begründet abgesagt wird, erfolgt keine Verrechnung, ansonsten voller Tarif.
  • Vergessene Termine: voller Tarif.

Krankenkassen und IV-Beiträge

  • Ich empfehle Ihnen, sich umgehend bei Ihrer Krankenkasse nach Leistungsbeiträgen zu erkundigen.
  • Die freiwilligen Beiträge der Krankenkassen sind sehr unterschiedlich und sind abhängig von Ihrer Prämienvariante     (z.B. Zusatzversicherung).
  • In der Regel zahlen Krankenkassen nur an Psychotherapeuten/-innen mit kantonaler Praxisbewilligung. Ich bin seit 1994 vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Psychotherapeutin FSP anerkannt und auf der Liste des Schweizerischen Krankenkassen-Konkordates aufgeführt.
  • Ebenso bin ich auf der BSV-Liste für IV-Leistungen und SUVA-Leistungen.
  • Je nach Situation und Ausgangslage können für Sie auch andere Finanzierungsquellen in Frage kommen: z.B. via Opferhilfegesetz, private Hilfsorganisationen, Sozialdienste Ihrer Gemeinde.

Bitte klären Sie andere Finanzierungsmöglichkeiten rechtzeitig ab


Telefon

Telefonische Beratung wird proportional zum vereinbarten Einzelstunden-Honorar verrechnet, wenn das Gespräch auf Ihre Initiative zustande kommt, oder wenn ein therapeutisches oder beraterisches Gespräch nötig ist.